anweisen

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
Sachgebiet
I. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas a. 1. überweisen, durch eine Bank auszahlen lassen; ich weise Ihnen übermorgen 200 € an 2. zuteilen, geben; jmdm. einen Platz a. II. 〈mit Akk.〉 jmdn. a. 1. jmdm. einen Auftrag geben; man hat mich angewiesen, hierherzukommen; bitte weisen Sie den Kassierer an, mir das Geld auszuzahlen 2. belehren; jmdn. a., wie etwas getan werden soll

Bedeutungen

  1. überweisen, durch eine Bank auszahlen lassen;

    • ich weise Ihnen übermorgen 200 € an
  2. zuteilen, geben;

    • jmdm. einen Platz a.
  3. jmdm. einen Auftrag geben;

    • man hat mich angewiesen, hierherzukommen; bitte weisen Sie den Kassierer an, mir das Geld auszuzahlen
  4. belehren;

    • jmdn. a., wie etwas getan werden soll