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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1

Bedeutungen

  1. bei einer Behörde melden;

    durch Anzeige öffentlich bekannt machen;

    einen Stand (an einem Messgerät) zeigen;

    ratsam, notwendig;

    • etwas a.
    • einen Diebstahl bei der Polizei a.
    • die Geburt eines Kindes a.
    • die Waage zeigt 250 g an; der Zähler zeigt den Verbrauch an Heizöl an
    • angezeigt
    • es ist, scheint angezeigt, Maßnahmen dagegen zu ergreifen; ich halte es für angezeigt, den Standort zu wechseln
  2. bei der Polizei melden, dass jmd. eine strafbare Handlung begangen hat, Strafanzeige erstatten;

    • jmdn. a.
    • jmdn. wegen Diebstahls, Ruhestörung a.