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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1

Bedeutung

  1. von jmdm. verlangen, dass er etwas auf sich nimmt oder tut;

    nicht frei handeln, sprechen oder sich bewegen können

    • jmdm. etwas a.
    • jmdm. eine Pflicht, Buße a.; sich Zwang a. müssen