aufklären

auf|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas a. a) die Wahrheit über etwas ermitteln, herausfinden; einen Sachverhalt, einen Diebstahl a. b) erkunden, auskundschaften; die feindlichen Stellungen a. 2. jmdn. a. jmdm. die Wahrheit über etwas mitteilen; jmdn. über einen Irrtum a.; jmdn. über die Absichten eines anderen a.; ein Kind a. ihm die Vorgänge der menschlichen Fortpflanzung erklären; ein aufgeklärter Mensch ein vorurteilsfreier, gebildeter Mensch; vgl. Aufklärung (3) II. 〈refl.〉 sich a. 1. klar werden; die Sache hat sich aufgeklärt 2. hell, heiter werden; das Wetter hat sich aufgeklärt; jmds. Miene klärt sich auf

Bedeutungen

  1. die Wahrheit über etwas ermitteln, herausfinden;

    erkunden, auskundschaften;

    • etwas a.
    • einen Sachverhalt, einen Diebstahl a.
    • die feindlichen Stellungen a.
  2. jmdm. die Wahrheit über etwas mitteilen;

    ihm die Vorgänge der menschlichen Fortpflanzung erklären;

    ein vorurteilsfreier, gebildeter Mensch;

    • jmdn. a.
    • jmdn. über einen Irrtum a.; jmdn. über die Absichten eines anderen a.; ein Kind a.
    • ein aufgeklärter Mensch
  3. klar werden;

    • die Sache hat sich aufgeklärt
  4. hell, heiter werden;

    • das Wetter hat sich aufgeklärt; jmds. Miene klärt sich auf