aufklären
auf|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas a. a) die Wahrheit über etwas ermitteln, herausfinden; einen Sachverhalt, einen Diebstahl a. b) erkunden, auskundschaften; die feindlichen Stellungen a. 2. jmdn. a. jmdm. die Wahrheit über etwas mitteilen; jmdn. über einen Irrtum a.; jmdn. über die Absichten eines anderen a.; ein Kind a. ihm die Vorgänge der menschlichen Fortpflanzung erklären; ein aufgeklärter Mensch ein vorurteilsfreier, gebildeter Mensch; vgl. Aufklärung (3) II. 〈refl.〉 sich a. 1. klar werden; die Sache hat sich aufgeklärt 2. hell, heiter werden; das Wetter hat sich aufgeklärt; jmds. Miene klärt sich auf
Bedeutungen
die Wahrheit über etwas ermitteln, herausfinden;
erkunden, auskundschaften;
- etwas a.
- einen Sachverhalt, einen Diebstahl a.
- die feindlichen Stellungen a.
jmdm. die Wahrheit über etwas mitteilen;
ihm die Vorgänge der menschlichen Fortpflanzung erklären;
ein vorurteilsfreier, gebildeter Mensch;
- jmdn. a.
- jmdn. über einen Irrtum a.; jmdn. über die Absichten eines anderen a.; ein Kind a.
- ein aufgeklärter Mensch
klar werden;
- die Sache hat sich aufgeklärt
hell, heiter werden;
- das Wetter hat sich aufgeklärt; jmds. Miene klärt sich auf