auflehnen

auf|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 auflegen; die Arme a. II. 〈refl.〉 sich gegen etwas oder jmdn. a. sich einer Sache widersetzen, einer Sache oder jmdm. Widerstand leisten; sich gegen ein Verbot, einen Machthaber a.

Bedeutung

  1. auflegen;

    sich einer Sache widersetzen, einer Sache oder jmdm. Widerstand leisten;

    • die Arme a.
    • sich gegen etwas oder jmdn. a.
    • sich gegen ein Verbot, einen Machthaber a.