auflehnen
auf|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 auflegen; die Arme a. II. 〈refl.〉 sich gegen etwas oder jmdn. a. sich einer Sache widersetzen, einer Sache oder jmdm. Widerstand leisten; sich gegen ein Verbot, einen Machthaber a.
Bedeutung
auflegen;
sich einer Sache widersetzen, einer Sache oder jmdm. Widerstand leisten;
- die Arme a.
- sich gegen etwas oder jmdn. a.
- sich gegen ein Verbot, einen Machthaber a.