aufzeigen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 erklärend, beweisend darlegen, zeigen; a., wie sich etwas entwickelt hat; die Vorzüge, Nachteile einer Angelegenheit, Sache a. II. 〈o. Obj.〉 sich durch Handzeichen melden
Bedeutung
erklärend, beweisend darlegen, zeigen;
sich durch Handzeichen melden
- a., wie sich etwas entwickelt hat; die Vorzüge, Nachteile einer Angelegenheit, Sache a.