ausfahren

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 32
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.; hat ausgefahren〉 1. etwas a. a) durch vieles Befahren abnutzen; ausgefahrener Weg; sich in ausgefahrenen Gleisen, Bahnen bewegen am Herkömmlichen hängen, immer wieder längst Bekanntes vorbringen b) am äußeren Straßenrand befahren; eine Kurve a., nicht schneiden c) bis zu Ende fahren; er hat das Rennen nicht ausgefahren d) 〈bei Maschinen〉 durch Mechanik nach außen gleiten lassen; das Fahrgestell (des Flugzeugs) a. e) beim Fahren voll beanspruchen, voll ausnutzen; er hat seinen schweren Wagen nie ausgefahren f) 〈Mar.〉 hinablassen; den Anker a. 2. jmdn. a. (im Fahrzeug, Rollstuhl, Kinderwagen) spazieren fahren II. 〈o. Obj.; ist ausgefahren〉 1. (zu einem bestimmten Zweck) hinausfahren, aufs Meer hinausfahren; die Fischer fahren noch vor Sonnenaufgang aus 2. fahrend einen Ort verlassen; der ~de Zug 3. in der Umgebung umherfahren, spazieren fahren 4. 〈in der Fügung〉 ~de Bewegungen plötzliche, unkontrollierte Bewegungen (mit Arm oder Bein)

Bedeutungen

  1. durch vieles Befahren abnutzen;

    am Herkömmlichen hängen, immer wieder längst Bekanntes vorbringen

    am äußeren Straßenrand befahren;

    bis zu Ende fahren;

    durch Mechanik nach außen gleiten lassen;

    beim Fahren voll beanspruchen, voll ausnutzen;

    hinablassen;

    • etwas a.
    • ausgefahrener Weg; sich in ausgefahrenen Gleisen, Bahnen bewegen
    • eine Kurve a., nicht schneiden
    • er hat das Rennen nicht ausgefahren
    • das Fahrgestell (des Flugzeugs) a.
    • er hat seinen schweren Wagen nie ausgefahren
    • den Anker a.
  2. (im Fahrzeug, Rollstuhl, Kinderwagen) spazieren fahren

    • jmdn. a.
  3. (zu einem bestimmten Zweck) hinausfahren, aufs Meer hinausfahren;

    • die Fischer fahren noch vor Sonnenaufgang aus
  4. fahrend einen Ort verlassen;

    • der ~de Zug
  5. in der Umgebung umherfahren, spazieren fahren

  6. plötzliche, unkontrollierte Bewegungen (mit Arm oder Bein)

    • ~de Bewegungen