ausliefern

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas a. zum Verkauf an Händler geben; Waren a.; die Auflage (des Buches) ist bereits ausgeliefert 2. jmdn. a. zur Aburteilung übergeben, der zuständigen Gerichtsbarkeit übergeben; einen Flüchtling, Täter a.; jmdm. oder einer Naturgewalt ausgeliefert sein hilflos preisgegeben sein II. 〈refl.〉 sich a. sich in jmds. Gewalt begeben, sich jmdm. preisgeben; wenn du das tust, lieferst du dich ihm ja völlig aus

Bedeutungen

  1. zum Verkauf an Händler geben;

    • etwas a.
    • Waren a.; die Auflage (des Buches) ist bereits ausgeliefert
  2. zur Aburteilung übergeben, der zuständigen Gerichtsbarkeit übergeben;

    hilflos preisgegeben sein

    • jmdn. a.
    • einen Flüchtling, Täter a.; jmdm. oder einer Naturgewalt ausgeliefert sein