ausliefern
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas a. zum Verkauf an Händler geben; Waren a.; die Auflage (des Buches) ist bereits ausgeliefert 2. jmdn. a. zur Aburteilung übergeben, der zuständigen Gerichtsbarkeit übergeben; einen Flüchtling, Täter a.; jmdm. oder einer Naturgewalt ausgeliefert sein hilflos preisgegeben sein II. 〈refl.〉 sich a. sich in jmds. Gewalt begeben, sich jmdm. preisgeben; wenn du das tust, lieferst du dich ihm ja völlig aus
Bedeutungen
zum Verkauf an Händler geben;
- etwas a.
- Waren a.; die Auflage (des Buches) ist bereits ausgeliefert
zur Aburteilung übergeben, der zuständigen Gerichtsbarkeit übergeben;
hilflos preisgegeben sein
- jmdn. a.
- einen Flüchtling, Täter a.; jmdm. oder einer Naturgewalt ausgeliefert sein