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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 gerade richten, von sich weg strecken; den Arm, das Bein a.; die Fühler a.; die Arme nach jmdm. a. II. 〈refl.〉 sich a. sich hinlegen (um zu ruhen), sich in fast liegende Stellung bringen; sich nach dem Essen a.; sich behaglich im Sessel a.
Bedeutung
gerade richten, von sich weg strecken;
sich hinlegen (um zu ruhen), sich in fast liegende Stellung bringen;
- den Arm, das Bein a.; die Fühler a.; die Arme nach jmdm. a.
- sich a.
- sich nach dem Essen a.; sich behaglich im Sessel a.