ausweisen
aus|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas a. zeigen, beweisen; wie unsere Unterlagen a., haben wir Ihnen am 2. 5. geschrieben 2. jmdn. a. aus dem Staat weisen, jmdm. den weiteren Aufenthalt (in einem Staat) verbieten II. 〈refl.〉 sich a. den Ausweis vorzeigen, durch Ausweis bestätigen, wer man ist; können Sie sich a.?; sich als Arzt, als Kontrollbeamter a.
Bedeutungen
zeigen, beweisen;
- etwas a.
- wie unsere Unterlagen a., haben wir Ihnen am 2. 5. geschrieben
aus dem Staat weisen, jmdm. den weiteren Aufenthalt (in einem Staat) verbieten
- jmdn. a.