auszeichnen
aus|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. a. a) bevorzugt behandeln; er zeichnet ihn durch besonderes Vertrauen aus b) durch ein äußeres Zeichen ehren; jmdn. mit einem Orden, einem Preis, einer Urkunde a. 2. etwas a. a) aus der Menge der Übrigen herausheben, kennzeichnen; 〈meist im Part. Perf.〉 dieses Gerät ist durch besondere Zuverlässigkeit, durch einfache Bedienung ausgezeichnet b) mit Preisschild versehen; Waren a. c) mit Angaben über Schriftart und –größe versehen; ein Manuskript a.; ein Zitat im Text durch kursive Schrift a. II. 〈refl.〉 sich a. sich aus den Übrigen herausheben, sich von den Übrigen unterscheiden, besonders gekennzeichnet sein; vgl. ausgezeichnet; er zeichnet sich durch große Wendigkeit und Initiative aus; das Gerät zeichnet sich durch besondere Stabilität aus
Bedeutungen
bevorzugt behandeln;
durch ein äußeres Zeichen ehren;
- jmdn. a.
- er zeichnet ihn durch besonderes Vertrauen aus
- jmdn. mit einem Orden, einem Preis, einer Urkunde a.
aus der Menge der Übrigen herausheben, kennzeichnen;
mit Preisschild versehen;
mit Angaben über Schriftart und –größe versehen;
- etwas a.
- dieses Gerät ist durch besondere Zuverlässigkeit, durch einfache Bedienung ausgezeichnet
- Waren a.
- ein Manuskript a.; ein Zitat im Text durch kursive Schrift a.