Bann

Grammatik
maskulinum, Dekl. 1

Bedeutungen

  1. Recht zum Erlass von Geboten und Verboten und die Verhängung von Strafen

    die Gebote oder Verbote selbst sowie die für deren Verletzung auferlegte Strafe;

    Gebiet, in dem der Bann gilt

    • jmdn. in den B. tun; jmdn. mit dem B. belegen
  2. Strafe für Vergehen gegen kirchliche Gebote und Verbote, Ausschluss aus der Kirche

  3. Zauber, Verzauberung;

    damit war die augenblickliche Befangenheit überwunden, gelöst;

    jmdn. stark anziehen, stark fesseln

    • sie standen noch ganz im B. seines Spiels; damit war der B. gebrochen
    • jmdn. in seinen B. schlagen, ziehen