Bann
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 1
Bedeutungen
Recht zum Erlass von Geboten und Verboten und die Verhängung von Strafen
die Gebote oder Verbote selbst sowie die für deren Verletzung auferlegte Strafe;
Gebiet, in dem der Bann gilt
- jmdn. in den B. tun; jmdn. mit dem B. belegen
Strafe für Vergehen gegen kirchliche Gebote und Verbote, Ausschluss aus der Kirche
Zauber, Verzauberung;
damit war die augenblickliche Befangenheit überwunden, gelöst;
jmdn. stark anziehen, stark fesseln
- sie standen noch ganz im B. seines Spiels; damit war der B. gebrochen
- jmdn. in seinen B. schlagen, ziehen