befehlen
be|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 5
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 streng erklären, dass etwas getan werden soll, anordnen; „…“, befahl er; er befahl die sofortige Schließung der Kneipe, des Lokals II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas b. 1. jmdm. einen Befehl erteilen, jmdm. streng mitteilen, dass er etwas tun soll; jmdm. b., das Zimmer zu verlassen; du hast mir nichts zu b.!; ich lasse mir von dir nicht b.! 2. 〈veraltet; poet.〉 anvertrauen; er befahl seine Seele Gott III. 〈mit Präp.obj.〉 über etwas b. die Befehlsgewalt über etwas haben; er befiehlt über eine Flotte, ein Heer
Bedeutungen
jmdm. einen Befehl erteilen, jmdm. streng mitteilen, dass er etwas tun soll;
- jmdm. b., das Zimmer zu verlassen; du hast mir nichts zu b.!; ich lasse mir von dir nicht b.!
anvertrauen;
- er befahl seine Seele Gott