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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 36
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas b. entscheiden, entschlossen äußern; der Richter befand, dass diese Aussage nicht genüge 2. etwas oder jmdn. für richtig, gut usw. b. für richtig, gut usw. halten, als richtig, gut usw. beurteilen; man hat ihn für schuldig befunden II. 〈mit Präp.obj.〉 über etwas b. etwas entscheiden, über etwas bestimmen; du hast nicht darüber zu b., ob ich bleiben oder gehen soll III. 〈refl.〉 sich b. 1. sich aufhalten, (an einem Ort) sein; er befindet sich zur Zeit in Oranienburg 2. in einem bestimmten Zustand, in einer Verfassung sein, sich wohl b.; wie b. Sie sich?; das Zimmer befand sich in einem unbeschreiblichen Zustand; der Patient befindet sich in guter Verfassung
Bedeutungen
entscheiden, entschlossen äußern;
- etwas b.
- der Richter befand, dass diese Aussage nicht genüge
für richtig, gut usw. halten, als richtig, gut usw. beurteilen;
- etwas oder jmdn. für richtig, gut usw. b.
- man hat ihn für schuldig befunden
sich aufhalten, (an einem Ort) sein;
- er befindet sich zur Zeit in Oranienburg
in einem bestimmten Zustand, in einer Verfassung sein,
- sich wohl b.; wie b. Sie sich?; das Zimmer befand sich in einem unbeschreiblichen Zustand; der Patient befindet sich in guter Verfassung