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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 36
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas b. entscheiden, entschlossen äußern; der Richter befand, dass diese Aussage nicht genüge 2. etwas oder jmdn. für richtig, gut usw. b. für richtig, gut usw. halten, als richtig, gut usw. beurteilen; man hat ihn für schuldig befunden II. 〈mit Präp.obj.〉 über etwas b. etwas entscheiden, über etwas bestimmen; du hast nicht darüber zu b., ob ich bleiben oder gehen soll III. 〈refl.〉 sich b. 1. sich aufhalten, (an einem Ort) sein; er befindet sich zur Zeit in Oranienburg 2. in einem bestimmten Zustand, in einer Verfassung sein, sich wohl b.; wie b. Sie sich?; das Zimmer befand sich in einem unbeschreiblichen Zustand; der Patient befindet sich in guter Verfassung

Bedeutungen

  1. entscheiden, entschlossen äußern;

    • etwas b.
    • der Richter befand, dass diese Aussage nicht genüge
  2. für richtig, gut usw. halten, als richtig, gut usw. beurteilen;

    • etwas oder jmdn. für richtig, gut usw. b.
    • man hat ihn für schuldig befunden
  3. sich aufhalten, (an einem Ort) sein;

    • er befindet sich zur Zeit in Oranienburg
  4. in einem bestimmten Zustand, in einer Verfassung sein,

    • sich wohl b.; wie b. Sie sich?; das Zimmer befand sich in einem unbeschreiblichen Zustand; der Patient befindet sich in guter Verfassung