befugen

be|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Herkunft
[→ Fug]

Bedeutung

  1. jmdm. die Vollmacht geben, jmdn. berechtigen (etwas zu tun);

    • jmdn. b. (etwas zu tun)
    • wer hat Sie befugt, die Papiere herauszugeben?; ich bin nicht befugt, darüber zu sprechen