beglaubigen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Konj. 1
- Formen
- Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
schriftlich bestätigen;
mit dem Original vergleichen und durch Stempel und Unterschrift bestätigen
- die Kopie eines Briefes, einer Urkunde b.