begnadigen
be|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Bedeutung
jmdm. die Strafe (bes. Todesstrafe) erlassen, jmds. Strafe vermindern;
- jmdn. b.
- einen zum Tod Verurteilten zu einer Gefängnisstrafe b.
be|
jmdm. die Strafe (bes. Todesstrafe) erlassen, jmds. Strafe vermindern;