begnadigen

be|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1

Bedeutung

  1. jmdm. die Strafe (bes. Todesstrafe) erlassen, jmds. Strafe vermindern;

    • jmdn. b.
    • einen zum Tod Verurteilten zu einer Gefängnisstrafe b.