bekanntmachen

be|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. mit jmdm. oder etwas b. bewirken, dass jmd. jmdn. oder etwas kennen lernt 2. öffentlich mitteilen, verbreiten, zur Kenntnis geben; er ließ b., dass …; die Nachricht von dem Unglücksfall wurde überall bekanntgemacht / bekannt gemacht II. 〈refl.〉 sich mit etwas b. sich Kenntnisse über etwas aneignen

Bedeutungen

  1. bewirken, dass jmd. jmdn. oder etwas kennen lernt

    • jmdn. mit jmdm. oder etwas b.
  2. öffentlich mitteilen, verbreiten, zur Kenntnis geben;

    • er ließ b., dass …; die Nachricht von dem Unglücksfall wurde überall bekanntgemacht / bekannt gemacht