bekennen

be|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 67
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. offen aussprechen, zugeben, eingestehen; eine Sünde, ein Vergehen, die Wahrheit b. 2. offen bezeugen; seinen Glauben b. II. 〈refl.〉 1. sich b. erklären, dass man sich eine Eigenschaft zuschreibt; sich schuldig b.; sich als unwissend b. 2. sich zu etwas b. erklären, dass man etwas für gut, richtig hält, dass man an etwas glaubt; sich zum Christentum, sich zu einer politischen Partei b. 3. sich zu jmdm. b. erklären, dass man an jmds. Seite steht, dass man der gleichen Meinung ist wie jmd.; sich zu Christus, zu einem Verhafteten b.

Bedeutungen

  1. offen aussprechen, zugeben, eingestehen;

    • eine Sünde, ein Vergehen, die Wahrheit b.
  2. offen bezeugen;

    • seinen Glauben b.
  3. erklären, dass man sich eine Eigenschaft zuschreibt;

    • sich b.
    • sich schuldig b.; sich als unwissend b.
  4. erklären, dass man etwas für gut, richtig hält, dass man an etwas glaubt;

    • sich zu etwas b.
    • sich zum Christentum, sich zu einer politischen Partei b.
  5. erklären, dass man an jmds. Seite steht, dass man der gleichen Meinung ist wie jmd.;

    • sich zu jmdm. b.
    • sich zu Christus, zu einem Verhafteten b.