bekennen
be|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 67
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. offen aussprechen, zugeben, eingestehen; eine Sünde, ein Vergehen, die Wahrheit b. 2. offen bezeugen; seinen Glauben b. II. 〈refl.〉 1. sich b. erklären, dass man sich eine Eigenschaft zuschreibt; sich schuldig b.; sich als unwissend b. 2. sich zu etwas b. erklären, dass man etwas für gut, richtig hält, dass man an etwas glaubt; sich zum Christentum, sich zu einer politischen Partei b. 3. sich zu jmdm. b. erklären, dass man an jmds. Seite steht, dass man der gleichen Meinung ist wie jmd.; sich zu Christus, zu einem Verhafteten b.
Bedeutungen
offen aussprechen, zugeben, eingestehen;
- eine Sünde, ein Vergehen, die Wahrheit b.
offen bezeugen;
- seinen Glauben b.
erklären, dass man sich eine Eigenschaft zuschreibt;
- sich b.
- sich schuldig b.; sich als unwissend b.
erklären, dass man etwas für gut, richtig hält, dass man an etwas glaubt;
- sich zu etwas b.
- sich zum Christentum, sich zu einer politischen Partei b.
erklären, dass man an jmds. Seite steht, dass man der gleichen Meinung ist wie jmd.;
- sich zu jmdm. b.
- sich zu Christus, zu einem Verhafteten b.