beleihen
be|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Konj. 78
- Formen
- Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
im Hinblick auf das Vorhandensein einer Sache sich einen Betrag auszahlen lassen;
- eine Sache b.
- ich kann das Wertpapier, meine Lebensversicherung b.