beleihen

be|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Konj. 78
Formen
Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.

Bedeutung

  1. im Hinblick auf das Vorhandensein einer Sache sich einen Betrag auszahlen lassen;

    • eine Sache b.
    • ich kann das Wertpapier, meine Lebensversicherung b.