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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 102
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. b. jmdm. formell mitteilen, dass er ein Amt antreten kann; jmdn. als Professor (an eine Hochschule) b.; jmdn. als jmds. Nachfolger, zum Nachfolger b.; b. sein eine Sendung, Aufgabe zu erfüllen haben; er ist zum Lehrer b.; ich fühle mich nicht b., das zu tun ich bin nicht der Meinung, dass ich das tun muss; ich möchte das ~eren Händen überlassen 〈ugs.〉 ich möchte das jmdm. überlassen, der mehr davon versteht als ich 2. etwas b. im Voraus über etwas reden (was nach altem Aberglauben dann nicht in Erfüllung geht); du hast es b.; wir wollen es nicht b.! II. 〈refl.〉 sich auf etwas oder jmdn. b. etwas als Beweis, jmdn. als Zeugen oder Empfehlung nennen; er beruft sich darauf, dass er …; du kannst dich gern auf mich b.

Bedeutungen

  1. jmdm. formell mitteilen, dass er ein Amt antreten kann;

    eine Sendung, Aufgabe zu erfüllen haben;

    ich bin nicht der Meinung, dass ich das tun muss;

    ich möchte das jmdm. überlassen, der mehr davon versteht als ich

    〈ugs.〉

    • jmdn. b.
    • jmdn. als Professor (an eine Hochschule) b.; jmdn. als jmds. Nachfolger, zum Nachfolger b.; b. sein
    • er ist zum Lehrer b.; ich fühle mich nicht b., das zu tun
    • ich möchte das ~eren Händen überlassen
  2. im Voraus über etwas reden (was nach altem Aberglauben dann nicht in Erfüllung geht);

    • etwas b.
    • du hast es b.; wir wollen es nicht b.!