bescheiden

be|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 107
Sachgebiet
I. 〈V. 107, hat beschieden; mit Akk.〉 jmdn. b. 〈geh.〉 1. jmdm. Bescheid, Nachricht geben; jmdn. abschlägig b. 2. kommen lassen, zu kommen bitten; jmdn. an einen Ort b., zu sich b. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas b. zuteilwerden lassen; das Schicksal hat mir beschieden, dass ich …, hat es mir leider nicht beschieden; ihm war kein Erfolg beschieden III. 〈refl.〉 sich b. sich zufriedengeben, sich begnügen; sich mit wenigem b. IV. 〈Adj.〉 1. genügsam, ohne große Ansprüche; ein ~er Mensch; er ist, lebt sehr b. 2. nicht eingebildet, zurückhaltend, sich nicht in den Vordergrund stellend; er tritt b. auf 3. einfach; eine ~e Mahlzeit; ein ~es Hotel 4. 〈ugs.〉 mittelmäßig, nicht besonders gut; dein Zeugnis ist ja ziemlich b.; mir geht es b. 5. 〈verhüllend für〉 beschissen

Bedeutungen

  1. jmdm. Bescheid, Nachricht geben;

    • jmdn. abschlägig b.
  2. kommen lassen, zu kommen bitten;

    • jmdn. an einen Ort b., zu sich b.
  3. genügsam, ohne große Ansprüche;

    • ein ~er Mensch; er ist, lebt sehr b.
  4. nicht eingebildet, zurückhaltend, sich nicht in den Vordergrund stellend;

    • er tritt b. auf
  5. einfach;

    • eine ~e Mahlzeit; ein ~es Hotel
  6. mittelmäßig, nicht besonders gut;

    • dein Zeugnis ist ja ziemlich b.; mir geht es b.
  7. beschissen