bescheiden
be|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 107
- Sachgebiet
- I. 〈V. 107, hat beschieden; mit Akk.〉 jmdn. b. 〈geh.〉 1. jmdm. Bescheid, Nachricht geben; jmdn. abschlägig b. 2. kommen lassen, zu kommen bitten; jmdn. an einen Ort b., zu sich b. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas b. zuteilwerden lassen; das Schicksal hat mir beschieden, dass ich …, hat es mir leider nicht beschieden; ihm war kein Erfolg beschieden III. 〈refl.〉 sich b. sich zufriedengeben, sich begnügen; sich mit wenigem b. IV. 〈Adj.〉 1. genügsam, ohne große Ansprüche; ein ~er Mensch; er ist, lebt sehr b. 2. nicht eingebildet, zurückhaltend, sich nicht in den Vordergrund stellend; er tritt b. auf 3. einfach; eine ~e Mahlzeit; ein ~es Hotel 4. 〈ugs.〉 mittelmäßig, nicht besonders gut; dein Zeugnis ist ja ziemlich b.; mir geht es b. 5. 〈verhüllend für〉 beschissen
Bedeutungen
jmdm. Bescheid, Nachricht geben;
- jmdn. abschlägig b.
kommen lassen, zu kommen bitten;
- jmdn. an einen Ort b., zu sich b.
genügsam, ohne große Ansprüche;
- ein ~er Mensch; er ist, lebt sehr b.
nicht eingebildet, zurückhaltend, sich nicht in den Vordergrund stellend;
- er tritt b. auf
einfach;
- eine ~e Mahlzeit; ein ~es Hotel
mittelmäßig, nicht besonders gut;
- dein Zeugnis ist ja ziemlich b.; mir geht es b.
beschissen