beschränken
be|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 eine Sache oder jmdn. b. einer Sache oder jmdm. Schranken setzen, sie, ihn in engere Grenzen zwingen; Ausgaben b.; jmds. Rechte, Bewegungsfreiheit b.; jmdn. in seinen Rechten, in seiner Bewegungsfreiheit b.; eine Krankheit auf ihren Herd b. II. 〈refl.〉 sich b. sich in gewissen Grenzen halten; die Ausgaben b. sich auf die übliche Höhe; sich auf das Wesentliche b. nur das Wesentliche mitteilen
Bedeutung
einer Sache oder jmdm. Schranken setzen, sie, ihn in engere Grenzen zwingen;
sich in gewissen Grenzen halten;
nur das Wesentliche mitteilen
- eine Sache oder jmdn. b.
- Ausgaben b.; jmds. Rechte, Bewegungsfreiheit b.; jmdn. in seinen Rechten, in seiner Bewegungsfreiheit b.; eine Krankheit auf ihren Herd b.
- sich b.
- die Ausgaben b. sich auf die übliche Höhe; sich auf das Wesentliche b.