bestätigen

be|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas b. a) erklären, dass etwas geschehen sei, dass man etwas erhalten habe; wir b. den Eingang, den Empfang Ihres Schreibens; wir b. Ihr Schreiben vom 1. 10. b) erklären, dass etwas richtig, wahr sei; jmds. Aussage, Meinung b. 2. jmdn. als etwas b. jmdn. offiziell als etwas anerkennen; er muss seitens der Behörde noch als Leiter des Instituts bestätigt werden II. 〈refl.〉 sich b. sich als richtig erweisen, als wahr herausstellen; es hat sich wieder einmal bestätigt, dass …; meine Ahnung hat sich bestätigt; sich selbst b. sich selbst anerkennen, sich klarmachen, dass man etwas kann; er braucht das Lob anderer, um sich selbst bestätigt zu fühlen um zu fühlen, dass er etwas kann

Bedeutungen

  1. erklären, dass etwas geschehen sei, dass man etwas erhalten habe;

    erklären, dass etwas richtig, wahr sei;

    • etwas b.
    • wir b. den Eingang, den Empfang Ihres Schreibens; wir b. Ihr Schreiben vom 1. 10.
    • jmds. Aussage, Meinung b.
  2. jmdn. offiziell als etwas anerkennen;

    • jmdn. als etwas b.
    • er muss seitens der Behörde noch als Leiter des Instituts bestätigt werden