beugen

beu|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas b. a) biegen, krümmen; den Rücken, Arm b. b) nach unten neigen; den Kopf b.; das Knie b. niederknien c) vom geradlinigen Verlauf ablenken; Lichtstrahlen b. d) 〈Gramm.〉 → flektieren e) das Recht b. willkürlich zum eigenen Vorteil auslegen und anwenden 2. jmdn. b. jmds. Widerstand brechen, jmdn. unterwerfen II. 〈refl.〉 sich b. 1. sich neigen, sich bücken; sich aus dem Fenster b.; sich über etwas oder jmdn. b. 2. sich unterwerfen, nachgeben; sich jmdm., jmds. Willen b.; sich vor jmdm. b. jmds. Willen gezwungenermaßen anerkennen

Bedeutungen

  1. biegen, krümmen;

    nach unten neigen;

    niederknien

    vom geradlinigen Verlauf ablenken;

    willkürlich zum eigenen Vorteil auslegen und anwenden

    • etwas b.
    • den Rücken, Arm b.
    • den Kopf b.; das Knie b.
    • Lichtstrahlen b.
    • das Recht b.
  2. jmds. Widerstand brechen, jmdn. unterwerfen

    • jmdn. b.
  3. sich neigen, sich bücken;

    • sich aus dem Fenster b.; sich über etwas oder jmdn. b.
  4. sich unterwerfen, nachgeben;

    jmds. Willen gezwungenermaßen anerkennen

    • sich jmdm., jmds. Willen b.; sich vor jmdm. b.

Redewendungen

  • flektieren