beugen
beu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas b. a) biegen, krümmen; den Rücken, Arm b. b) nach unten neigen; den Kopf b.; das Knie b. niederknien c) vom geradlinigen Verlauf ablenken; Lichtstrahlen b. d) 〈Gramm.〉 → flektieren e) das Recht b. willkürlich zum eigenen Vorteil auslegen und anwenden 2. jmdn. b. jmds. Widerstand brechen, jmdn. unterwerfen II. 〈refl.〉 sich b. 1. sich neigen, sich bücken; sich aus dem Fenster b.; sich über etwas oder jmdn. b. 2. sich unterwerfen, nachgeben; sich jmdm., jmds. Willen b.; sich vor jmdm. b. jmds. Willen gezwungenermaßen anerkennen
Bedeutungen
biegen, krümmen;
nach unten neigen;
niederknien
vom geradlinigen Verlauf ablenken;
willkürlich zum eigenen Vorteil auslegen und anwenden
- etwas b.
- den Rücken, Arm b.
- den Kopf b.; das Knie b.
- Lichtstrahlen b.
- das Recht b.
jmds. Widerstand brechen, jmdn. unterwerfen
- jmdn. b.
sich neigen, sich bücken;
- sich aus dem Fenster b.; sich über etwas oder jmdn. b.
sich unterwerfen, nachgeben;
jmds. Willen gezwungenermaßen anerkennen
- sich jmdm., jmds. Willen b.; sich vor jmdm. b.
Redewendungen
- flektieren