bürgen

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1

Bedeutungen

  1. haften, Sicherheit leisten;

    sich verpflichten, jmds. Verbindlichkeiten einem Dritten gegenüber in einem bestimmten Fall zu erfüllen;

    die Verantwortung für etwas übernehmen;

    • für jmdn. b.
    • für etwas b.
    • ich bürge dafür, dass …
  2. ausdrücklich versichern, dass etwas so sei, wie man annimmt, wie gesagt wird;

    • ich bürge für seine Zuverlässigkeit