bürgerlich
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
Bedeutungen
den Bürger (Staatsbürger) betreffend, ihm zustehend;
auf dem Standesamt geschlossene Ehe;
deutsches Gesetzbuch zur Regelung des bürgerlichen Rechts
〈Abk.: BGB〉
- ~es Recht; ~e Ehe
- Bürgerliches Gesetzbuch
zum Bürgertum gehörend, ihm entsprechend, ihm gemäß;
ein nichtadliges Mädchen (vom Adligen her gesehen)
- b. denken, leben; ~e Familie; ein ~es Mädchen heiraten
gut und einfach, herzhaft, nicht überfeinert;
- ~e Küche
etwas engherzig, spießig