Burgfriede

Grammatik
maskulinum, Dekl. 15

Bedeutungen

  1. Hoheitsbezirk eines Burgherrn

    Vereinbarung, in diesem Bezirk Frieden zu halten

  2. Verbot der Fehde in ummauerten Plätzen (z. B. in einer Stadt)

  3. Übereinkunft zwischen politischen Parteien oder gesellschaftlichen Gruppierungen, in Krisenzeiten den politischen Kampf einzustellen