domizilieren
do|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj.; veraltet, noch scherzh.〉 seinen Wohnsitz haben II. 〈mit Akk.〉 einen Wechsel d. an einem anderen Ort als dem Wohnsitz des Bezogenen zur Zahlung anweisen
Bedeutung
seinen Wohnsitz haben
an einem anderen Ort als dem Wohnsitz des Bezogenen zur Zahlung anweisen
- einen Wechsel d.