domizilieren

do|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Sachgebiet
I. 〈o. Obj.; veraltet, noch scherzh.〉 seinen Wohnsitz haben II. 〈mit Akk.〉 einen Wechsel d. an einem anderen Ort als dem Wohnsitz des Bezogenen zur Zahlung anweisen

Bedeutung

  1. seinen Wohnsitz haben

    an einem anderen Ort als dem Wohnsitz des Bezogenen zur Zahlung anweisen

    • einen Wechsel d.