dürfen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 26
- Sachgebiet
- I. 〈als Hilfsverb mit Inf.; hat gedurft oder hat dürfen; o. Obj.〉 1. die Erlaubnis, das Recht haben, etwas zu tun; der Kranke darf heute aufstehen; der Hund darf hier nicht mit hereinkommen; darf ich noch ein Stück Kuchen haben?; wir d. ihn nicht stören; das hättest du nicht tun d.; er hätte nicht kommen d.; das darf doch nicht wahr sein! 〈ugs.〉 das wäre ja schrecklich 2. Grund haben, etwas zu tun; du darfst dich nicht wundern, wenn er so reagiert; ich darf wohl annehmen, dass … 3. 〈als Ausdruck einer Vermutung〉 das dürfte wohl richtig sein das ist sicher richtig; es dürfte jetzt vier Uhr sein es ist jetzt sicher vier Uhr II. 〈als Vollverb mit Akk.; hat gedurft oder hat dürfen〉 etwas d. die Erlaubnis zu etwas haben; er darf (es) nicht, er hat (es) nicht gedurft; das darf man nicht; so etwas habe ich früher nie gedurft; er ist krank und darf nicht in die Schule; er hat drei Tage nicht in die Schule gedurft, 〈landsch. auch〉 er hat drei Tage nicht in die Schule (erg.: gehen) dürfen
Bedeutungen
die Erlaubnis, das Recht haben, etwas zu tun;
das wäre ja schrecklich
〈ugs.〉
- der Kranke darf heute aufstehen; der Hund darf hier nicht mit hereinkommen; darf ich noch ein Stück Kuchen haben?; wir d. ihn nicht stören; das hättest du nicht tun d.; er hätte nicht kommen d.; das darf doch nicht wahr sein!
Grund haben, etwas zu tun;
- du darfst dich nicht wundern, wenn er so reagiert; ich darf wohl annehmen, dass …
das ist sicher richtig;
es ist jetzt sicher vier Uhr
- das dürfte wohl richtig sein
- es dürfte jetzt vier Uhr sein