einbürgern

ein|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 jmdn. e. zum Staatsbürger machen; Ausländer e. II. 〈refl.〉 sich e. heimisch, üblich werden, in Gebrauch kommen; Fremdwörter bürgern sich in einer Sprache ein; diese Sitte hat sich bei uns eingebürgert

Bedeutung

  1. zum Staatsbürger machen;

    heimisch, üblich werden, in Gebrauch kommen;

    • jmdn. e.
    • Ausländer e.
    • sich e.
    • Fremdwörter bürgern sich in einer Sprache ein; diese Sitte hat sich bei uns eingebürgert