einbürgern
ein|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 jmdn. e. zum Staatsbürger machen; Ausländer e. II. 〈refl.〉 sich e. heimisch, üblich werden, in Gebrauch kommen; Fremdwörter bürgern sich in einer Sprache ein; diese Sitte hat sich bei uns eingebürgert
Bedeutung
zum Staatsbürger machen;
heimisch, üblich werden, in Gebrauch kommen;
- jmdn. e.
- Ausländer e.
- sich e.
- Fremdwörter bürgern sich in einer Sprache ein; diese Sitte hat sich bei uns eingebürgert