einschalten

ein|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas e. a) durch Betätigung des Schalters in Betrieb setzen; Ggs. ausschalten (1); Licht e.; das Radio e. b) einfügen; (endlich) eine Ruhepause e.; eine Bemerkung (während eines Geprächs) e. 2. jmdn. e. jmdn. um Hilfe, um seine Beteiligung bitten; Ggs. ausschalten (2) die Polizei e. II. 〈refl.〉 sich e. 1. eingreifen, sich einmischen; hier muss ich mich e. 2. ein Telefongespräch übernehmen; Herr X ist am Apparat, wollen Sie sich e.?

Bedeutungen

  1. durch Betätigung des Schalters in Betrieb setzen;

    einfügen;

    • etwas e.
    • Licht e.; das Radio e.
    • (endlich) eine Ruhepause e.; eine Bemerkung (während eines Geprächs) e.
  2. jmdn. um Hilfe, um seine Beteiligung bitten;

    • jmdn. e.
    • die Polizei e.
  3. eingreifen, sich einmischen;

    • hier muss ich mich e.
  4. ein Telefongespräch übernehmen;

    • Herr X ist am Apparat, wollen Sie sich e.?

Gegensätze: ausschalten (1);, ausschalten (2)