einschalten
ein|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas e. a) durch Betätigung des Schalters in Betrieb setzen; Ggs. ausschalten (1); Licht e.; das Radio e. b) einfügen; (endlich) eine Ruhepause e.; eine Bemerkung (während eines Geprächs) e. 2. jmdn. e. jmdn. um Hilfe, um seine Beteiligung bitten; Ggs. ausschalten (2) die Polizei e. II. 〈refl.〉 sich e. 1. eingreifen, sich einmischen; hier muss ich mich e. 2. ein Telefongespräch übernehmen; Herr X ist am Apparat, wollen Sie sich e.?
Bedeutungen
durch Betätigung des Schalters in Betrieb setzen;
einfügen;
- etwas e.
- Licht e.; das Radio e.
- (endlich) eine Ruhepause e.; eine Bemerkung (während eines Geprächs) e.
jmdn. um Hilfe, um seine Beteiligung bitten;
- jmdn. e.
- die Polizei e.
eingreifen, sich einmischen;
- hier muss ich mich e.
ein Telefongespräch übernehmen;
- Herr X ist am Apparat, wollen Sie sich e.?
Gegensätze: ausschalten (1);, ausschalten (2)