einschlägig

ein|

Grammatik
Adjektiv (Eigenschaftswort)

Bedeutung

  1. zu etwas gehörig, für etwas geeignet, passend;

    die zu einer Aufgabe, Arbeit gehörige Literatur;

    in den Geschäften, die den betreffenden Artikel vorrätig haben;

    wegen der gleichen Straftat vorbestraft sein

    • die ~e Literatur durcharbeiten
    • in den ~en Geschäften nachfragen
    • e. vorbestraft sein