enteignen
ent|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2
Bedeutungen
jmdm. staatlicherseits sein Eigentum entziehen, es beschlagnahmen
- jmdn. e.
in Staatseigentum überführen;
- eine Sache e.
- einen Betrieb e.
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jmdm. staatlicherseits sein Eigentum entziehen, es beschlagnahmen
in Staatseigentum überführen;