enteignen

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2

Bedeutungen

  1. jmdm. staatlicherseits sein Eigentum entziehen, es beschlagnahmen

    • jmdn. e.
  2. in Staatseigentum überführen;

    • eine Sache e.
    • einen Betrieb e.