entscheiden

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 107
Sachgebiet
I. 〈mit Akk. oder Präp.obj.〉 etwas e., über etwas e. bestimmen, ob, dass, wie etwas gemacht werden soll, etwas anordnen; das kann ich nicht e.; eine Angelegenheit e.; er soll e., was getan werden soll; das, darüber kann nur der Chef e.; er hat den Kampf für sich entschieden er hat den Kampf gewonnen; ich kann nicht frei e. (erg.: was ich tun will) II. 〈mit Präp.obj.〉 über etwas e. ein Urteil über etwas fällen; ich will darüber nicht e. III. 〈o. Obj. oder mit Präp.obj.〉 eine Wahl treffen, etwas oder jmdn. auswählen; bei mehreren gleichen eingesandten Lösungen entscheidet das Los; darüber wird das Los e. IV. 〈refl.〉 sich e. 1. einen Entschluss fassen, sich klar werden, was man tun will; ich kann mich heute noch nicht e.; ich kann mich nur schwer e. 2. sich für jmdn. oder etwas e. jmdm. oder einer Sache den Vorzug geben, jmdn. oder eine Sache wählen

Bedeutungen

  1. einen Entschluss fassen, sich klar werden, was man tun will;

    • ich kann mich heute noch nicht e.; ich kann mich nur schwer e.
  2. jmdm. oder einer Sache den Vorzug geben, jmdn. oder eine Sache wählen

    • sich für jmdn. oder etwas e.