entschuldigen

ent|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas e. als nicht wesentlich, nicht schlimm betrachten (und damit für zulässig, für gerade noch erlaubt erklären); jmds. Ausdrucksweise, Verhalten e.; das ist nicht zu e. 2. jmdn. e. a) jmds. Verhalten, Handlungsweise erklären (und als verständlich betrachten) b) jmds. Fernbleiben erklären (und damit die Erlaubnis dafür erwirken); ich möchte meine Tochter e.; mein Sohn läßt sich e., er kann morgen nicht kommen; drei Schüler fehlen entschuldigt, zwei nicht entschuldigt II. 〈refl.〉 sich (bei jmdm.) e. 1. (jmdn.) darum bitten, dass man einen Verstoß nicht übelnimmt; er hat sich (nicht einmal) entschuldigt; ich muss mich (sehr, vielmals) e., dass ich nicht angerufen habe; du musst dich bei ihm e. 2. erklären, dass man nicht kommen kann; sich wegen Krankheit e. III. 〈o. Obj.; in den Wendungen〉 entschuldige!, (bitte) entschuldigen Sie! nimm es, nehmen Sie es nicht übel!

Bedeutungen

  1. als nicht wesentlich, nicht schlimm betrachten (und damit für zulässig, für gerade noch erlaubt erklären);

    • etwas e.
    • jmds. Ausdrucksweise, Verhalten e.; das ist nicht zu e.
  2. jmds. Verhalten, Handlungsweise erklären (und als verständlich betrachten)

    jmds. Fernbleiben erklären (und damit die Erlaubnis dafür erwirken);

    • jmdn. e.
    • ich möchte meine Tochter e.; mein Sohn läßt sich e., er kann morgen nicht kommen; drei Schüler fehlen entschuldigt, zwei nicht entschuldigt
  3. (jmdn.) darum bitten, dass man einen Verstoß nicht übelnimmt;

    • er hat sich (nicht einmal) entschuldigt; ich muss mich (sehr, vielmals) e., dass ich nicht angerufen habe; du musst dich bei ihm e.
  4. erklären, dass man nicht kommen kann;

    • sich wegen Krankheit e.