entwidmen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2
Bedeutung
der öffentlichen Benutzung entziehen, in Privatbesitz überführen;
- ein (bisher öffentliches) Grundstück e.
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der öffentlichen Benutzung entziehen, in Privatbesitz überführen;