Erbe

Grammatik
neutrum, Dekl. 11
Sachgebiet
I. 〈n. 11〉 Vermögen, Eigentum, das jmd. bei seinem Tod hinterlässt und das in den Besitz einer oder mehrerer dazu berechtigter Personen übergeht; Syn. Erbschaft; ein E. annehmen, ausschlagen; ein E. antreten II. 〈m. 11〉 Person, die berechtigt ist, das Vermögen eines Verstorbenen (vollständig oder zum Teil) zu übernehmen

Bedeutung

  1. Vermögen, Eigentum, das jmd. bei seinem Tod hinterlässt und das in den Besitz einer oder mehrerer dazu berechtigter Personen übergeht;

    Person, die berechtigt ist, das Vermögen eines Verstorbenen (vollständig oder zum Teil) zu übernehmen

    • ein E. annehmen, ausschlagen; ein E. antreten

Synonyme: Erbschaft;