erbrechen
er|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 19
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. mit Gewalt öffnen; ein Schloss, einen verschlossenen Kasten e.; einen Brief e. durch Verletzen des Siegels öffnen 2. aus dem Magen durch den Mund wieder von sich geben; den Mageninhalt, das Mittagessen e.; 〈auch o. Obj.〉 er muss e. er muss sich übergeben II. 〈refl.〉 sich e. den Mageninhalt wieder von sich geben, sich übergeben
Bedeutungen
mit Gewalt öffnen;
durch Verletzen des Siegels öffnen
- ein Schloss, einen verschlossenen Kasten e.; einen Brief e.
aus dem Magen durch den Mund wieder von sich geben;
er muss sich übergeben
〈auch o. Obj.〉
- den Mageninhalt, das Mittagessen e.;
- er muss e.