erbunwürdig
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort), femininum
- Formen
- Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
aufgrund von Verfehlungen gegen den Erblasser nicht würdig, das Erbe anzutreten
aufgrund von Verfehlungen gegen den Erblasser nicht würdig, das Erbe anzutreten