Erfüllungsgehilfe

Er|

Grammatik
maskulinum, Dekl. 11

Bedeutungen

  1. jmd., der für einen anderen eine diesem obliegende Aufgabe erfüllt

  2. abhängiger, nicht selbständiger Helfer bei der Umsetzung eines Vorhabens, das nicht unbedingt im eigenen Interesse liegt;

    〈übertr.〉

    • der Drogenberater wollte sich nicht zum ~n der Justiz machen lassen