erkennen

er|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 67
Herkunft
[< mhd. erkennen „kennen, wissen, erkennen; (jmdm.) etwas zuerkennen; rechtlich entscheiden“; sich erkennen „sich zurechtfinden, (etwas) richtig beurteilen“] (mhd.)
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. 〈veraltet〉 einen Mann e. mit einem Mann Geschlechtsverkehr haben; sie hatte noch keinen Mann erkannt 2. wahrnehmen, deutlich sehen; ich konnte das Nummernschild nicht e.; ich konnte die Schrift in der Dunkelheit kaum, gerade noch e. 3. durch Nachdenken, Untersuchen, Ansehen, Anhören herausfinden; ich erkannte ihn sofort; man hat die Krankheit zu spät erkannt; eine Melodie e.; ich habe erkannt, dass es falsch war, was ich getan hatte; etwas als gut, richtig, falsch e. 4. 〈in der Fügung〉 sich zu e. geben zeigen, sagen, wer man ist; er gab sich als XY zu e. II. 〈mit Präp.obj.〉 auf etwas e. ein Urteil, einen Schiedsspruch fällen; der Richter erkannte auf Freispruch, auf drei Jahre Gefängnis

Bedeutungen

  1. mit einem Mann Geschlechtsverkehr haben;

    〈veraltet〉

    • einen Mann e.
    • sie hatte noch keinen Mann erkannt
  2. wahrnehmen, deutlich sehen;

    • ich konnte das Nummernschild nicht e.; ich konnte die Schrift in der Dunkelheit kaum, gerade noch e.
  3. durch Nachdenken, Untersuchen, Ansehen, Anhören herausfinden;

    • ich erkannte ihn sofort; man hat die Krankheit zu spät erkannt; eine Melodie e.; ich habe erkannt, dass es falsch war, was ich getan hatte; etwas als gut, richtig, falsch e.
  4. zeigen, sagen, wer man ist;

    • sich zu e. geben
    • er gab sich als XY zu e.