erkennen
er|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 67
- Herkunft
- [< mhd. erkennen „kennen, wissen, erkennen; (jmdm.) etwas zuerkennen; rechtlich entscheiden“; sich erkennen „sich zurechtfinden, (etwas) richtig beurteilen“] (mhd.)
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. 〈veraltet〉 einen Mann e. mit einem Mann Geschlechtsverkehr haben; sie hatte noch keinen Mann erkannt 2. wahrnehmen, deutlich sehen; ich konnte das Nummernschild nicht e.; ich konnte die Schrift in der Dunkelheit kaum, gerade noch e. 3. durch Nachdenken, Untersuchen, Ansehen, Anhören herausfinden; ich erkannte ihn sofort; man hat die Krankheit zu spät erkannt; eine Melodie e.; ich habe erkannt, dass es falsch war, was ich getan hatte; etwas als gut, richtig, falsch e. 4. 〈in der Fügung〉 sich zu e. geben zeigen, sagen, wer man ist; er gab sich als XY zu e. II. 〈mit Präp.obj.〉 auf etwas e. ein Urteil, einen Schiedsspruch fällen; der Richter erkannte auf Freispruch, auf drei Jahre Gefängnis
Bedeutungen
mit einem Mann Geschlechtsverkehr haben;
〈veraltet〉
- einen Mann e.
- sie hatte noch keinen Mann erkannt
wahrnehmen, deutlich sehen;
- ich konnte das Nummernschild nicht e.; ich konnte die Schrift in der Dunkelheit kaum, gerade noch e.
durch Nachdenken, Untersuchen, Ansehen, Anhören herausfinden;
- ich erkannte ihn sofort; man hat die Krankheit zu spät erkannt; eine Melodie e.; ich habe erkannt, dass es falsch war, was ich getan hatte; etwas als gut, richtig, falsch e.
zeigen, sagen, wer man ist;
- sich zu e. geben
- er gab sich als XY zu e.