erlassen
er|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 75
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 (offiziell, von amtlicher Seite) verkünden, veröffentlichen, in Kraft treten lassen; eine Verfügung, Verordnung e.; ein neues Gesetz e. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas e. jmdn. von etwas befreien, entbinden; jmdm. eine Pflicht, Strafe e.
Bedeutung
(offiziell, von amtlicher Seite) verkünden, veröffentlichen, in Kraft treten lassen;
jmdn. von etwas befreien, entbinden;
- eine Verfügung, Verordnung e.; ein neues Gesetz e.
- jmdm. etwas e.
- jmdm. eine Pflicht, Strafe e.