erlassen

er|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 75
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 (offiziell, von amtlicher Seite) verkünden, veröffentlichen, in Kraft treten lassen; eine Verfügung, Verordnung e.; ein neues Gesetz e. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas e. jmdn. von etwas befreien, entbinden; jmdm. eine Pflicht, Strafe e.

Bedeutung

  1. (offiziell, von amtlicher Seite) verkünden, veröffentlichen, in Kraft treten lassen;

    jmdn. von etwas befreien, entbinden;

    • eine Verfügung, Verordnung e.; ein neues Gesetz e.
    • jmdm. etwas e.
    • jmdm. eine Pflicht, Strafe e.