erledigen
er|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. tun, ausführen, durchführen (mit dem Blick auf das Ende, auf ein ordnungsgemäßes, befriedigendes Ergebnis); einen Auftrag e.; eine Aufgabe e.; eine Bestellung e.; Besorgungen e.; er erledigt die verschiedensten Arbeiten; die Sache ist erledigt 〈übertr.〉 die Sache ist vorbei, wir wollen von ihr nicht mehr sprechen 2. beantworten; Briefe, Post e. II. 〈refl.〉 sich e. von selbst in Ordnung kommen; das hat sich erledigt; die Sache hat sich (von selbst) erledigt
Bedeutungen
tun, ausführen, durchführen (mit dem Blick auf das Ende, auf ein ordnungsgemäßes, befriedigendes Ergebnis);
die Sache ist vorbei, wir wollen von ihr nicht mehr sprechen
〈übertr.〉
- einen Auftrag e.; eine Aufgabe e.; eine Bestellung e.; Besorgungen e.; er erledigt die verschiedensten Arbeiten; die Sache ist erledigt
beantworten;
- Briefe, Post e.