erliegen
er|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 80
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat.〉 1. jmdm. e. 〈veraltet〉 von jmdm. besiegt werden; dem Gegner, dem Feind e. 2. einer Sache e. von einer Sache übermannt, besiegt werden, den Widerstand gegen etwas aufgeben; einer Krankheit e. an einer Krankheit sterben; einer Versuchung, Verlockung e.; jmds. Einfluss e.; einem Irrtum e. sich irren; etwas zum Erliegen bringen zum Stillstand bringen; diese Ereignisse brachten den Handel fast ganz zum Erliegen; zum Erliegen kommen zum Stillstand kommen, aufhören, nicht mehr betrieben werden II. 〈o. Obj.; österr.〉 1. hinterlegt worden sein, abgegeben worden sein; für Sie erliegt eine Nachricht, ein Brief im Büro 2. zur Einsicht öffentlich daliegen; das Verzeichnis erliegt im Sekretariat
Bedeutungen
von jmdm. besiegt werden;
〈veraltet〉
- jmdm. e.
- dem Gegner, dem Feind e.
von einer Sache übermannt, besiegt werden, den Widerstand gegen etwas aufgeben;
an einer Krankheit sterben;
sich irren;
zum Stillstand bringen;
zum Stillstand kommen, aufhören, nicht mehr betrieben werden
- einer Sache e.
- einer Krankheit e.
- einer Versuchung, Verlockung e.; jmds. Einfluss e.; einem Irrtum e.
- etwas zum Erliegen bringen
- diese Ereignisse brachten den Handel fast ganz zum Erliegen; zum Erliegen kommen
hinterlegt worden sein, abgegeben worden sein;
- für Sie erliegt eine Nachricht, ein Brief im Büro
zur Einsicht öffentlich daliegen;
- das Verzeichnis erliegt im Sekretariat