Ermächtigungsgesetz

Er|

Grammatik
neutrum, Dekl. 1
Sachgebiet
I. Gesetz für Krisensituationen, das die Übertragung von Rechten des Parlaments an die Regierung ermöglicht II. 〈nur Sg.; Hist.〉 „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das im März 1933 die Grundlage für die nationalsozialistische Diktatur schuf, indem die gesetzgebende Gewalt auf die Exekutive übertragen und das Parlament damit gleichgeschaltet wurde

Bedeutung

  1. Gesetz für Krisensituationen, das die Übertragung von Rechten des Parlaments an die Regierung ermöglicht

    „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das im März 1933 die Grundlage für die nationalsozialistische Diktatur schuf, indem die gesetzgebende Gewalt auf die Exekutive übertragen und das Parlament damit gleichgeschaltet wurde