eröffnen
er|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. (zum ersten Mal) der Öffentlichkeit, dem Publikum zugänglich machen; ein Geschäft, Lokal, Theater, eine Ausstellung e. 2. 〈Med.〉 durch Schnitt öffnen; ein Geschwür e. 3. formell öffnen; ein Testament e. 4. (formell) beginnen, einleiten; eine Gerichtsverhandlung, eine Sitzung, eine Diskussion e.; eine Schachpartie e. die ersten Züge in einer Schachpartie machen; die Geburt e. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas e. jmdm. etwas (Überraschendes, Unerwartetes, meist Unangenehmes) mitteilen
Bedeutungen
(zum ersten Mal) der Öffentlichkeit, dem Publikum zugänglich machen;
- ein Geschäft, Lokal, Theater, eine Ausstellung e.
durch Schnitt öffnen;
- ein Geschwür e.
formell öffnen;
- ein Testament e.
(formell) beginnen, einleiten;
die ersten Züge in einer Schachpartie machen;
- eine Gerichtsverhandlung, eine Sitzung, eine Diskussion e.; eine Schachpartie e.
- die Geburt e.