eröffnen

er|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. (zum ersten Mal) der Öffentlichkeit, dem Publikum zugänglich machen; ein Geschäft, Lokal, Theater, eine Ausstellung e. 2. 〈Med.〉 durch Schnitt öffnen; ein Geschwür e. 3. formell öffnen; ein Testament e. 4. (formell) beginnen, einleiten; eine Gerichtsverhandlung, eine Sitzung, eine Diskussion e.; eine Schachpartie e. die ersten Züge in einer Schachpartie machen; die Geburt e. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas e. jmdm. etwas (Überraschendes, Unerwartetes, meist Unangenehmes) mitteilen

Bedeutungen

  1. (zum ersten Mal) der Öffentlichkeit, dem Publikum zugänglich machen;

    • ein Geschäft, Lokal, Theater, eine Ausstellung e.
  2. durch Schnitt öffnen;

    • ein Geschwür e.
  3. formell öffnen;

    • ein Testament e.
  4. (formell) beginnen, einleiten;

    die ersten Züge in einer Schachpartie machen;

    • eine Gerichtsverhandlung, eine Sitzung, eine Diskussion e.; eine Schachpartie e.
    • die Geburt e.