Ersatzkasse

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Grammatik
femininum, Dekl. 11

Bedeutung

  1. Krankenkasse, die ein Versicherungspflichtiger anstelle der (eigentlich zuständigen) Orts– oder Innungskrankenkasse wählen kann oder bei der jmd. freiwillig versichert ist, wenn er die Grenze der Pflichtversicherung überschritten hat (heute sind die Wahlmöglichkeiten grundsätzlich erweitert)