erschließen

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 120
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. der Allgemeinheit zugänglich machen, nutzbar machen; Bodenschätze, Rohstoffquellen e.; die Bestände einer Bibliothek (dem Publikum) e. 2. aus Andeutungen folgern; aus jmds. Bemerkungen den wahren Sachverhalt e. 3. 〈Sprachw.〉 aufgrund von Vergleichen festlegen, darstellen; ein (nicht schriftlich belegtes) Wort e.; diese grammatische Form ist nur erschlossen (nicht belegt) II. 〈refl.〉 sich e. sich zeigen, sich offenbaren; die Schönheit dieser Dichtung erschließt sich erst nach und nach; sich jmdm. e. jmdm. seine Gedanken, Empfindungen anvertrauen

Bedeutungen

  1. der Allgemeinheit zugänglich machen, nutzbar machen;

    • Bodenschätze, Rohstoffquellen e.; die Bestände einer Bibliothek (dem Publikum) e.
  2. aus Andeutungen folgern;

    • aus jmds. Bemerkungen den wahren Sachverhalt e.
  3. aufgrund von Vergleichen festlegen, darstellen;

    • ein (nicht schriftlich belegtes) Wort e.; diese grammatische Form ist nur erschlossen (nicht belegt)