erschließen
er|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 120
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. der Allgemeinheit zugänglich machen, nutzbar machen; Bodenschätze, Rohstoffquellen e.; die Bestände einer Bibliothek (dem Publikum) e. 2. aus Andeutungen folgern; aus jmds. Bemerkungen den wahren Sachverhalt e. 3. 〈Sprachw.〉 aufgrund von Vergleichen festlegen, darstellen; ein (nicht schriftlich belegtes) Wort e.; diese grammatische Form ist nur erschlossen (nicht belegt) II. 〈refl.〉 sich e. sich zeigen, sich offenbaren; die Schönheit dieser Dichtung erschließt sich erst nach und nach; sich jmdm. e. jmdm. seine Gedanken, Empfindungen anvertrauen
Bedeutungen
der Allgemeinheit zugänglich machen, nutzbar machen;
- Bodenschätze, Rohstoffquellen e.; die Bestände einer Bibliothek (dem Publikum) e.
aus Andeutungen folgern;
- aus jmds. Bemerkungen den wahren Sachverhalt e.
aufgrund von Vergleichen festlegen, darstellen;
- ein (nicht schriftlich belegtes) Wort e.; diese grammatische Form ist nur erschlossen (nicht belegt)