Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

erweisen

er|wei|sen
V.
177, hat erwiesen
I.
mit Akk.
etwas e.
etwas zeigen, den Beweis für etwas liefern;
die Untersuchung hat (klar) erwiesen, dass
II.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas e.
jmdm. etwas zuteilwerden lassen, etwas für jmdn. leisten, tun;
jmdm. einen Dienst e.; jmdm. (etwas) Gutes e.; jmdm. Achtung, Respekt e.
III.
refl.
sich e.
sich zeigen, sich herausstellen;
es hat sich erwiesen, dass ; er hat sich als sehr tüchtig, zuverlässig erwiesen; seine Behauptung hat sich als Irrtum, als falsch, richtig erwiesen
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