erweisen

er|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 etwas e. etwas zeigen, den Beweis für etwas liefern; die Untersuchung hat (klar) erwiesen, dass … II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas e. jmdm. etwas zuteilwerden lassen, etwas für jmdn. leisten, tun; jmdm. einen Dienst e.; jmdm. (etwas) Gutes e.; jmdm. Achtung, Respekt e. III. 〈refl.〉 sich e. sich zeigen, sich herausstellen; es hat sich erwiesen, dass …; er hat sich als sehr tüchtig, zuverlässig erwiesen; seine Behauptung hat sich als Irrtum, als falsch, richtig erwiesen

Bedeutung

  1. etwas zeigen, den Beweis für etwas liefern;

    jmdm. etwas zuteilwerden lassen, etwas für jmdn. leisten, tun;

    sich zeigen, sich herausstellen;

    • etwas e.
    • die Untersuchung hat (klar) erwiesen, dass …
    • jmdm. etwas e.
    • jmdm. einen Dienst e.; jmdm. (etwas) Gutes e.; jmdm. Achtung, Respekt e.
    • sich e.
    • es hat sich erwiesen, dass …; er hat sich als sehr tüchtig, zuverlässig erwiesen; seine Behauptung hat sich als Irrtum, als falsch, richtig erwiesen