erweisen
er|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 etwas e. etwas zeigen, den Beweis für etwas liefern; die Untersuchung hat (klar) erwiesen, dass … II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas e. jmdm. etwas zuteilwerden lassen, etwas für jmdn. leisten, tun; jmdm. einen Dienst e.; jmdm. (etwas) Gutes e.; jmdm. Achtung, Respekt e. III. 〈refl.〉 sich e. sich zeigen, sich herausstellen; es hat sich erwiesen, dass …; er hat sich als sehr tüchtig, zuverlässig erwiesen; seine Behauptung hat sich als Irrtum, als falsch, richtig erwiesen
Bedeutung
etwas zeigen, den Beweis für etwas liefern;
jmdm. etwas zuteilwerden lassen, etwas für jmdn. leisten, tun;
sich zeigen, sich herausstellen;
- etwas e.
- die Untersuchung hat (klar) erwiesen, dass …
- jmdm. etwas e.
- jmdm. einen Dienst e.; jmdm. (etwas) Gutes e.; jmdm. Achtung, Respekt e.
- sich e.
- es hat sich erwiesen, dass …; er hat sich als sehr tüchtig, zuverlässig erwiesen; seine Behauptung hat sich als Irrtum, als falsch, richtig erwiesen